GEMA: Live-Tutorials - Erste Schritte im Onlineportal

Lernen Sie in GEMA Live-Tutorials die ersten Schritte im Onlineportal kennen, einschließlich Registrierung, Login und Nutzung des Dashboards. Weitere Themen sind die Verwaltung persönlicher Daten, Anmeldung der Musiknutzung und Einreichen von Setlists sowie Beantwortung von Fragen.
Die Tutorials finden online an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 13.01.2026 von 15-16.30 Uhr
Mittwoch, 11.02.2026 von 15-16.30 Uhr
Donnerstag, 12.03.2026 von 15-16.30 Uhr


Gerne können unsere Mitgliedschöre daran teilnehmen, eine Anmeldung ist erforderlich.
Anmeldung Live-Tutorials

GEMA: Umstellung Meldeverfahren zum 1. Juli 2025!

Seit dem 1. Juli 2025 sind alle Konzerte und geselligen Veranstaltungen über das Online-Portal der GEMA anzumelden.
Damit entfällt die bisherige Praxis der Meldung an den Bayerischen Sängerbund e.V. per Briefpost oder pdf-Datei.

Der Meldeweg ändert sich, jedoch übernimmt der Bayerische Sängerbund weiterhin die GEMA-Gebühren für die Chorkonzerte seiner Mitgliedschöre!
Sollten Sie dennoch eine Rechnung der GEMA für ein Konzert erhalten, reklamieren Sie diese umgehend und setzen Sie die BSB-Geschäftsstelle in Kenntnis!

Um Ihre GEMA-Meldungen online zu erledigen, ist zunächst die Registrierung im GEMA-Online-Portal nötig. Entgegen der GEMA-Kurzanleitung zum Registrierungsprozess erhalten BSB-Mitgliedschöre erst nach der Registrierung und ersten Konzertanmeldung eine Kundennummer. Im Zuge des Anmeldeprozesses Ihrer ersten Veranstaltung werden Sie unter anderem nach der Verbandsmitgliedschaft gefragt. Geben Sie hier an, dass Sie Mitglied im BSB sind und tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer ein.

Zusammengefasst:

  1. Registrieren Sie sich vor der Durchführung Ihrer nächsten Veranstaltung im GEMA-Online-Portal als Kunde!
  2. Tragen Sie im Zuge des Anmeldeprozesses Ihrer ersten Veranstaltung Ihre Mitgliedschaft beim BSB ein.
  3. Melden Sie Veranstaltungen ab dem 01.07.2025 an die GEMA ausschließlich über das GEMA-Online-Portal.
  4. Die GEMA-Meldung hat spätestens bis drei Wochen nach der Veranstaltung zu erfolgen.
  5. Die Gebühren für chorische Veranstaltungen übernimmt wie bisher der BSB für seine Mitgliedschöre.
    Dazu erhält der BSB alle Rechnungen der GEMA für die gemeldeten Konzerte seiner Mitgliedschöre.
    Sollten Sie dennoch eine Rechnung der GEMA für ein Konzert erhalten, reklamieren Sie diese umgehend und setzen Sie die BSB-Geschäftsstelle in Kenntnis (info[at]bayerischersaengerbund.de, Tel. 08171/10182).
  6.  Auch wenn der BSB für chorische Veranstaltungen die Kosten übernimmt, geben Sie bitte im GEMA Portal die Rechnungsadresse Ihres Chores an und nicht die Adresse vom BSB.
  7. Gesellige Veranstaltungen werden dem Verein in Rechnung gestellt. Achten Sie darauf, dass in der Rechnung ein Nachlass von 20% berücksichtigt wird.
  8. Kundennummer: Wenn Sie noch keine GEMA Kundennummer haben, können Sie diese beim BSB erfragen.
  9. Vorgehen mit Kundennummer: Auch wenn Sie bereits eine Kundennummer haben, müssen Sie sich dennoch einmalig bei der GEMA registrieren, sofern noch nicht geschehen. Im Online-Portal wählen Sie anschließend "Kundennummer verknüpfen" aus. Dort geben Sie Ihre Kundennummer sowie den Code an. Wenn Sie noch keinen Code erhalten haben, müssen Sie diesen anfordern, dafür klicken Sie auf „noch keinen Code erhalten“. Der Code wird von der GEMA per Post verschickt.
  10. Vertragsnummer/Rechnungsnummer nötig: Für die Anforderung eines Codes ist eine Vertragsnummer Ihres Chores erforderlich, diese finden Sie in der Korrespondenz mit der GEMA. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das GEMA Kundencenter (Telefon: 030/58858-999, E-Mail: kontakt[at]gema.de).

Fragen und Antworten von BSB-Mitgliedschören zur GEMA-Registrierung und Veranstaltungsmeldung

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen rund um die Registrierung und Veranstaltungsmeldung direkt an die GEMA.