Staatliche Förderung Ensembleleiter*innen 2024

Bevor Sie mit Ihren Chören in die Sommerpause gehen, möchten wir Sie an die Abgabefrist der Zuschussanträge für staatlich anerkannte Ensembleleiter*innen erinnern, welche am 30. September 2024 endet.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge rechtzeitig ein, damit genügend Zeit zur Bearbeitung und für eventuelle Rückfragen bleibt. Die Angaben für die Monate August und September können geschätzt werden.
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge müssen abgelehnt werden.
Achten Sie bitte vor Antragstellung auch darauf, dass Ihre Mitgliedsdaten aktuell sind, denn nur dann lässt das Online-System eine Antragstellung zu. Bei veralteten Stammdaten werden Sie zunächst aufgefordert, Ihre Mitgliedsdaten zu aktualisieren, bevor Sie Ihren Antrag absenden können.

 

Staatliche Förderrichtlinien: Neuerungen aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst erwartet!
Zum 31.12.2023 sind die Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik ausgelaufen.
Die neuen Förderrichtlinien befinden sich im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Bearbeitung und werden
nach Veröffentlichung rückwirkend ab dem 01.01.2024 für das Haushaltsjahr 2024 gelten.

Am Antragsverfahren und den Abgabeterminen ändert sich für BSB-Mitgliedsvereine vorerst nichts. Bitte stellen Sie Ihre Anträge wie gewohnt online über die BSB-Mitgliederverwaltung und reichen Sie die unterschriebenen Anträge zusammen mit den geforderten Belegen ein.

Abgabetermine (Ausschlussfristen):

  • 30.09. Zuschussanträge Ensembleleiter, Förderzeitraum für 01.10. Vorjahr - 30.09. laufendes Jahr
  • 30.11. Anträge auf allgemeinen Staatszuschuss, Förderzeitraum 01.12. Vorjahr - 30.11. laufendes Jahr
  • Anträge auf Förderung internationaler Begegnungen sind vor dem Maßnahmebeginn einzureichen