Pop- und Jazzchor der Chorwoche 2023, Ltg. Nane Bache

Der Freistaat Bayern und die GEMA haben eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen, um deren Engagement zu fördern. Diese Pauschalregelung ist am 1. April 2023 in Kraft getreten und gilt für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr.

Wichtig für BSB-Mitgliedschöre:
Die Pauschalregelung gilt nicht für Chorkonzerte!

Der Gesamtvertrag zwischen dem BSB und der GEMA hat nach wie vor Gültigkeit.
Meldungen für Ihre Konzerte sind deshalb wie bisher über das Ihnen bekannte GEMA-Formular an den Bayerischen Sängerbund zu senden, welcher auch weiterhin die Gebühren für Ihre Chorkonzerte übernimmt, egal ob mit oder ohne Eintritt.
Weitere Informationen zum GEMA-Rahmenvertrag des Bayerischen Sängerbundes
 

Die folgende Veranstaltungen sind über den GEMA-Vertrag des Freistaats Bayern abgedeckt:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
  • Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien bis zur einer Fläche von maximal 300 qm

z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Weihnachtsfeiern
Weitere Informationen der GEMA zu den Veranstaltungsformaten, die von der Pauschale abgedeckt sind ...
 

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge