GEMA

Umstellung des Meldeverfahrens zum 1. Juli 2025!

Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Konzerte und geselligen Veranstaltungen über das Online-Portal der GEMA anzumelden.
Damit entfällt die bisherige Praxis der Meldung an den Bayerischen Sängerbund e.V. per Briefpost oder pdf-Datei.


Der Meldeweg ändert sich, jedoch übernimmt der Bayerische Sängerbund weiterhin die GEMA-Gebühren für die Chorkonzerte seiner Mitgliedschöre!

Um Ihre Gema-Meldungen online zu erledigen, ist zunächst die Registrierung im Gema-Online-Portal nötig. Entgegen der GEMA-Anleitung zum Registrierungsprozess erhalten BSB-Mitgliedschöre erst nach der Registrierung und ersten Konzertanmeldung eine Kundennummer. Im Zuge des Anmeldeprozesses werden Sie unter anderem nach der Verbandsmitgliedschaft gefragt. Geben Sie hier an, dass Sie Mitglied im BSB sind und tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer ein.

Zusammengefasst:

  1. Registrieren Sie sich vor der Durchführung Ihrer nächsten Veranstaltung im GEMA-Online-Portal als Kunde!
  2. Tragen Sie im Zuge des Anmeldeprozesses Ihre Mitgliedschaft beim BSB ein.
  3. Melden Sie Veranstaltungen ab dem 01.07.2025 an die GEMA ausschließlich über das GEMA-Online-Portal.
  4. Die GEMA-Meldung hat spätestens bis vier Wochen nach der Veranstaltung zu erfolgen.
  5. Die Gebühren für chorische Veranstaltungen übernimmt wie bisher der BSB für seine Mitgliedschöre.
  6. Gesellige Veranstaltungen werden dem Verein in Rechnung gestellt. Achten Sie darauf, dass in der Rechnung ein Nachlass von 20% berücksichtigt wird.

 

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Registrierung und Veranstaltungsmeldung direkt an die GEMA.