GEMA Rahmenvertag

GEMA-Änderungen bei Meldungen 2023

Bei den GEMA-Meldungen gibt es ab dem 01.01.2023 geringfügige Änderungen.
Bisher haben unsere Chöre Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Spenden so gemeldet, wie sie erzielt worden sind.
Bei Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2023 stattfinden, dürfen von den eingenommenen Geldern Kosten wie Vorverkaufsgebühren, die an Dritte gehen, abgezogen werden. Der um diese Kosten bereinigte Betrag ist in die GEMA-Meldung aufzunehmen.

Sollten Chöre unseres Verbands Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen diese Beträge bei den anzugebenden Einnahmen ebenfalls abgezogen werden. Das ist - wenn überhaupt – nur bei ganz wenigen Mitgliedschören der Fall.

Im Ergebnis führen niedrigere zu meldende Einnahmen zu etwas geringeren GEMA-Gebühren. Daher bitten wir unsere Mitgliedschöre auf abziehbare Kosten bei zukünftigen Meldungen zu achten. Wir haben keine Kontrollmöglichkeit, da uns keine Informationen vorliegen, ob abzugsfähige Kosten bei Veranstaltungen angefallen sind oder nicht. Am Meldeverfahren als solchem ändert sich nichts.

Beispiel: Ein Verein hat 200 Eintrittskarten á 18 € verkauft und Gesamteinnahmen von 3.600 € erzielt.  Es sind Vorverkaufsgebühren in Höhe von 200 * 1,50 € = 300 € entstanden. In der Gema-Meldung sind diese abzuziehen und damit nur 3.300 € als Einnahmen zu erfassen.

Wie erfolgt die GEMA-Meldung?

  • die GEMA-Anmeldeformulare herunterladen und vollständig ausfüllen
  • der Anmeldung ein Konzertprogramm beifügen
  • vollständig ausgefülltes GEMA-Anmeldeformular und ein Konzertprogramm zeitnah (maximal bis 3 Wochen nach der Veranstaltung) an die BSB-Geschäftsstelle, Hans-Urmiller-Ring 24, 82515 Wolfratshausen senden.

Was bedeutet das für die Mitgliedschöre und den BSB im Einzelnen?

  • Es können sowohl Chorkonzerte als auch rein gesellige musikalische Veranstaltungen über den Bayerischen Sängerbund angemeldet werden.
  • Die GEMA-Meldungen werden in der BSB-Geschäftsstelle gesammelt, registriert und monatlich an die GEMA weitergeleitet.
  • Alle aus den gemeldeten Konzerten resultierenden Kosten werden durch den Bayerischen Sängerbund übernommen. Die Chöre erhalten hierüber keine Rechnungen.
  • Lediglich die Kosten für gesellige Veranstaltungen sind durch die Chöre selbst zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt von der Gema direkt. Für eintrittsfreie Vereinsfeste können Sie den Gema-Vertrag des Freistaats Bayern nutzen, der seit 1.4.2023 gültig ist.
    Der Freistaat übernimmt die Gema-Gebühren für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr.
  • Die Vereinfachung des Verfahrens garantiert einen geringeren Verwaltungsaufwand und beseitigt Rechtsunsicherheiten bei früher zu klärenden Detailfragen.

Warum müssen die Chöre weiterhin Programmmeldungen abgeben?

  • damit zeitgenössische Musiker ihre verdienten Tantiemen erhalten
  • zu Überprüfungszwecken und als Grundlage der Vertragsanpassung für zukünftige Jahre.
  • Der BSB übernimmt die Kosten für ANGEMELDETE KONZERTE! Für Kosten, die einem Chor entstehen, weil ein Konzert nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde, kommt der BSB nicht auf.

Was ist zu tun, wenn eine Chorveranstaltung NICHT dem Rahmenvertrag unterliegt?

Für alle öffentlichen Musikwiedergaben, die nicht unter den Rahmenvertrag fallen, müssen Sie bei der GEMA eine Lizenz erwerben. Als Mitglied des Bayerischen Sängerbundes erhalten Sie einen Nachlass von 20%.

zur Gema-Meldung Internetnutzung (Weblink)
zu weiteren Musiknutzungen (z.B. CD-Herstellung) (Weblink)
zur Internetseite mit Gema-Anmeldung BSB-Mitglied (Weblink)
zur Meldung von eintrittsfreien Vereinsfesten (Gema-Rahmenvertrag des Freistaats Bayern ab 1.4.2023)