Staatliche Förderung
Das Bayerische Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gewährt den bayerischen Laienmusikverbänden nach den Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik Zuwendungen, welche die Verbände in die Lage versetzen, ihre musisch-kulturellen Aktivitäten durchzuführen und besonders die musikalische Kinder- und Jugendarbeit sowie die Seniorenarbeit zu verstärken. Auf Antragstellung werden den gemeinnützigen Mitgliedsvereinen des Bayerischen Sängerbundes aus diesem Zuschuss ebenfalls Mittel weiter bewilligt. Im folgenden können Sie nachlesen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, und auf welchem Weg die Antragstellung erfolgt.
Fördermöglichkeiten:
- Allgemeiner Staatszuschuss für Jugendarbeit, überregionale musikalische Veranstaltungen (Schulungen, Fort- und Weiterbildungen, Konzerte), Anschaffung von Noten und Instrumenten sowie für Maßnahmen der aktiven Mitgliedergewinnung
- Ensembleleiterförderung
- Internationale Begegnungen
- Festivalförderung Klassik & Jazz
- Beitragsfreiheit von Kinder- und Schulchören
- Übernahme der GEMA-Gebühren für nicht-gesellige Chorveranstaltungen
Abgabetermine (Ausschlussfristen):
- 30.09. Zuschussanträge Ensembleleiter, Förderzeitraum für 01.10. Vorjahr - 30.09. laufendes Jahr
- 30.11. Anträge auf allgemeinen Staatszuschuss, Förderzeitraum 01.12. Vorjahr - 30.11. laufendes Jahr
- Anträge auf Förderung internationaler Begegnungen sind vor dem Maßnahmebeginn einzureichen
- 15.03. Anträge auf Festivalförderung
Links und Downloads:
Antrag auf Förderung internationaler Begegnungen (Weblink)
Antrag auf Festivalförderung (Weblink)
Richtlinien zur Vergabe des Allgemeinen Staatszuschusses (PDF, 76 kB, Mai 2025)
Richtlinien zur Vergabe des Ensembleleiterzuschusses (PDF, 72 kB, Mai 2025)
Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik (PDF, 231 kB, 20.10.2024)
Datenschutzrechtliche Hinweise (pdf, 55 kB, 20.07.2021)