Staatliche Förderung

Änderungen im Vergabeverfahren 2021

Wie bereits im Juli 2021 bekanntgegeben, hat sich das Vergabeverfahren für den Staatszuschuss in 2021 geändert.
Der Grund hierfür sind die neuen Anforderungen an das Antragsverfahren, die mit dem neuen Vergabeprozess durch den Bayerischen Musikrat einhergehen. Wir mussten unsere Formulare daher grundlegend ändern.

Was ist neu:

  • Der Antrag wird formalrechtlich zu einem Vertrag, den beide Seiten (Verein und BSB) unterschreiben.
  • Beim Absenden des Antrags müssen einige Erklärungen angekreuzt werden, die bisher noch nicht explizit gefordert waren.
  • Neben Ausgaben müssen auch zweckgebundene Einnahmen, die also explizit zur Deckung der entsprechenden Ausgaben eingenommen wurden, im Antrag angegeben werden. Dies war bereits beim allgemeinen Staatszuschuss der Fall und gilt nun auch für den Ensembleleiterzuschuss.
  • Ausgaben müssen ab sofort nur noch durch Kopien belegt werden. Sie dürfen aber nach wie vor Originale einreichen, die wir aber nicht mehr zurücksenden werden.
  • Neu in 2022: Der Zuschussbereich "überregionale Veranstaltung" ersetzt den bisherigen Bereich "überregionale Schulung".
    Unter diesen Bereich fallen nun auch weitere musikalische Veranstaltungen überregionaler Bedeutung wie z.B. die Teilnahme an nationalen Chorfestivals und - chortreffen oder Konzerte mit Gastenembles. Alles Weitere können Sie den geänderten Zuschussrichtlinien entnehmen. 
  • Und ganz wichtig:
  • Der Stichtag für den Ensembleleiterzuschuss ist seit 2021 der 30. September und nicht wie bisher der 30. Juni.
  • Die im Antrag anzugebenden Ausgaben und Einnahmen betreffen dann den Zeitraum Oktober Vorjahr bis September aktuelles Jahr.

Was bleibt:

  • Stichtag 30. November für den allgemeinen Staatszuschuss 
  • Antragstellung online über die Mitgliederverwaltung


Das Bayerische Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gewährt den bayerischen Laienmusikverbänden nach den Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik Zuwendungen, welche die Verbände in die Lage versetzen, ihre musisch-kulturellen Aktivitäten durchzuführen und besonders die musikalische Kinder- und Jugendarbeit sowie die Seniorenarbeit zu verstärken. Auf Antragstellung werden den gemeinnützigen Mitgliedsvereinen des Bayerischen Sängerbundes aus diesem Zuschuss ebenfalls Mittel weiter bewilligt. Im folgenden können Sie nachlesen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, und auf welchem Weg die Antragstellung erfolgt.
 

Fördermöglichkeiten:

 

Abgabetermine (Ausschlussfristen):

  • 30.09. Zuschussanträge Ensembleleiter (Achtung: Termin NEU!), Förderzeitraum für 01.10. Vorjahr - 30.09. laufendes Jahr
  • 30.11. Anträge auf allgemeinen Staatszuschuss, Förderzeitraum 01.12. Vorjahr - 30.11. laufendes Jahr
  • Anträge auf Förderung internationaler Begegnungen sind vor dem Maßnahmebeginn einzureichen

 

Links und Downloads:

Antrag auf Förderung internationaler Begegnungen (Weblink)

Richtlinien zur Vergabe des Allgemeinen Staatszuschusses (PDF, 76 kB, Mai 2022)
Richtlinien zur Vergabe des Ensembleleiterzuschusses (PDF, 72 kB, Mai 2022)

Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik (PDF, 76 kB, 26.11.2020)

Datenschutzrechtliche Hinweise (pdf, 55 kB, 20.07.2021)