Ehrungen

Pressemeldung vom 18.12.2019

Rechtzeitig zum Jahreswechsel erscheint die Mitgliederverwaltung in neuem Gewand und mit einem neuen Service für Anträge auf Ehrungen. Die Ehrungsfunktion ist weitestgehend selbsterklärend, eine Anleitung wird aber zeitnah bereitgestellt. Es können Anträge auf Ehrungen für aktive Sänger*innen, Chorleiter*innen, Vorstände und für Vereinsjubiläen gestellt werden. Vor der Antragstellung sind zunächst alle für die Ehrung relevanten Daten in der Mitgliederverwaltung einzutragen (falls nicht bereits geschehen). Das Programm berechnet aufgrund der Eintragungen anstehende Ehrungen automatisch. Vorteil der neuen Funktion ist zudem: sie kommt völlig papierfrei aus. Nur die Ehrenzeichen und Urkunden werden noch auf dem Postweg an Sie geschickt. Damit entfallen ab 2020 die Papieranträge für Ehrungen.

Anträge auf Ehrungen

Alle Anträge auf Ehrungen durch den BSB sind von den Mitgliedsvereinen mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin über die Mitgliederverwaltung online einzureichen. Voraussetzung für eine Ehrung ist die korrekte Hinterlegung der dafür relevanten Daten in der Mitgliederverwaltung. Ehrungen für Einzelpersonen können nur für aktive BSB-Mitglieder vergeben werden. Ehrungen für inzwischen passive Mitglieder sind nicht möglich!

Ehrungsordnung des Bayerischen Sängerbundes (PDF, 75.9 kB, 17.12.2019)

Ehrungsmöglichkeiten durch den Bayerischen Sängerbund

aktive Sängerinnen und Sänger:

  • für 10 Jahre aktives Singen im Kinder- oder Jugendchor: Urkunde des BSB
  • für 20 jähriges aktives Singen: Ehrenzeichen in Silber
  • für 30 jähriges aktives Singen: Ehrenzeichen in Gold
  • für 50 und 60 Jahre aktives Singen: Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde des BSB
  • für 70, 75, 80... Jahre aktives Singen: Ehrenurkunde des BSB

Chorleiter/innen:

  • 10 Jahre aktive Chorleitertätigkeit im Kinder- oder Jugendchor: Ehrenurkunde des BSB
  • 25 Jahre aktive Chorleitertätigkeit: Chorleiter-Ehrenzeichen in Bronze mit Ehrenurkunde des BSB
  • 40 Jahre aktive Chorleitertätigkeit: Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Ehrenurkunde des BSB
  • 50 Jahre aktive Chorleitertätigkeit: Chorleiter-Ehrenzeichen in Gold mit Ehrenurkunde des BSB

Einzelpersönlichkeiten:

  • Silberne Stimmgabel mit Urkunde
    für Vereinsvorstände (1. und 2. Vorsitzende) mit einer Amtsdauer von mindestens 20 Jahren bei ein- und demselben Verein.
    für ChorleiterInnen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausschließlich durch Chorleitertätigkeit verdienen und mit mindestens 20 Jahre Tätigkeit bei ein- und demselben Chor.
  • Goldene Stimmgabel mit Urkunde
    für Einzelpersönlichkeiten des musikalischen und öffentlichen Lebens mit außerordentlichen Verdiensten um den Bayerischen Sängerbund. Der Vorschlag und die Vergabe der goldenen Stimmgabel erfolgen ausschließlich und allein durch die Vorstandschaft des BSB.
    Die Goldene Stimmgabel ersetzt das „Ehrenzeichen mit Urkunde“ laut ehem. §33 der Satzung des BSB (gültig bis 10.10.2010).
    Inhaber des Ehrenzeichens für außerordenliche Verdienste um den Bayerischen Sängerbund
  • für herausragende Verdienste um die Chormusik:
    Orlando-di-Lasso-Medaille für Persönlichkeiten des musikalischen und öffentlichen Lebens
    Inhaber der Orlando-di-Lasso-Medaille

Chöre/Vereine:

  • für besondere musikalische Leistungen: Orlando-di-Lasso-Medaille für Chöre
    Der Vorschlag und die Vergabe der Orlando-di-Lasso Medaille erfolgen ausschließlich und allein durch die Vorstandschaft des BSB.
    Inhaber der Orlando-di-Lasso-Medaille
  • mindestens 25-jähriges Bestehen eines Kinder- oder Jugendchores: Ehrenurkunde des BSB
  • mindestens 75-jähriges Bestehen (und darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) :
    Ehrenurkunde des BSB
    Ein Nachweis über das Gründungsdatum ist zu erbringen.

Ehrungsmöglichkeiten durch den Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO)