Mitglieder im Bayerischen Sängerbund sind die ihm angeschlossenen Chorvereinigungen.

Der Bayerische Sängerbund ist in 24 Sängerkreise aufgeteilt. Jeder neue Mitgliedsverein wird gebietsmäßig einem dieser Sängerkreise zugeordnet.

Leistungsüberblick

 

  • Vertretung der Interessen der Chorsänger in Politik, Kultur und Wirtschaft durch den BSB-Vorstand
  • Vermittlung von musischer Bildung in Schulungen und über Veröffentlichungen durch den Musikausschuss
  • hochqualifizierte Ansprechpartner im Musikausschuss als Berater der Chöre und als Dozenten

  • kompetente Beratung zu allen Fragen rund um den Verein, zu Rechtsfragen und zur Gema durch Vorstand, BSB-Geschäftsstelle und mit Hilfe von Veröffentlichungen

  • Kontakte zu anderen Chören und Chorsängern bei Kreissingen, Chortagen, überregionalen oder internationalen Veranstaltungen anderer Dachverbände, bei BSB-Schulungsveranstaltungen oder im überregionalen Ensemble

  • Mitgliedschaft im Bayerischen Musikrat (BMR), der Arbeitsgemeinschaft Alpenländischer Chorverbände (AGACH) sowie über die Arbeitsgemeinschaft freier Chorverbände (AGfC) Mitglied im Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.

  • Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

  • aktuelle Informationen und Berichte in der Bayerischen Sängerzeitung, z.B.: Berichte aus anderen Sängerkreisen und -bünden, Berichte rund um die Musik und zu kulturpolitischen Themen, Antworten zu Vereinsfragen, Ankündigungen von Schulungen, andere Veranstaltungs- und Konzerthinweise, Chorleiterbörse, Literaturvorschläge etc.

  • Chorleiterausbildung in Eigenregie mit Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Laienchorleiter

  • Bad Feilnbacher Chorwoche: Schulungen für verschiedene (derzeit 8) Chorgattungen

  • weitere Seminare für Chorsänger und Chorleiter außerhalb der Chorwoche

  • Chortage und andere überregionale Veranstaltungen

  • verbandseigenes Schulungszentrum

  • BSB-Notenarchiv (Leihmaterial)

  • Ehrungen für aktive Sängerinnen und Sänger, für Vereine, für Chorleiter und Chorleiterinnen sowie für besonderes ehrenamtliches Engagement im Verein bzw. um das Chorwesen

  • Ehrung für Vereine anlässlich des 100-jährigen Jubiläums durch Zelterplakette

  • besondere Förderung der Jugend durch Beitragsfreiheit von Kinder- und Schulchören, musikalische Weiterbildung von Erzieherinnen, Carusos-Qualitätsmarke für musikalisch besonders aktive Kindergärten sowie Kinder-Jugendchortage

  • Weitergabe von staatlichen Fördermitteln zu: Notenanschaffungen, Schulungsmaßnahmen, Jugendarbeit, Instrumentenanschaffung und Ensembleleiterförderung

  • keine GEMA-Gebühren für Konzerte/Konzertanmeldung über den Bayerischen Sängerbund