Mitglieder im Bayerischen Sängerbund sind die ihm angeschlossenen Chorvereinigungen.
Der Bayerische Sängerbund ist in 19 Sängerkreise aufgeteilt. Jeder neue Mitgliedsverein wird gebietsmäßig einem dieser Sängerkreise zugeordnet.
Leistungsüberblick
- Vertretung der Interessen der Chorsänger in Politik, Kultur und Wirtschaft durch den BSB-Vorstand
- Vermittlung von musischer Bildung in Schulungen und über Veröffentlichungen durch den Musikausschuss
hochqualifizierte Ansprechpartner im Musikausschuss als Berater der Chöre und als Dozenten
kompetente Beratung zu allen Fragen rund um den Verein, zu Rechtsfragen und zur Gema durch Vorstand, BSB-Geschäftsstelle und mit Hilfe von Veröffentlichungen
Kontakte zu anderen Chören und Chorsängern bei Kreissingen, Chortagen, überregionalen oder internationalen Veranstaltungen anderer Dachverbände, bei BSB-Schulungsveranstaltungen oder im überregionalen Ensemble
Mitgliedschaft im Bayerischen Musikrat (BMR), der Arbeitsgemeinschaft Alpenländischer Chorverbände (AGACH) sowie über die Arbeitsgemeinschaft freier Chorverbände (AGfC) Mitglied im Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
aktuelle Informationen und Berichte rund um das Chorwesen im Newsletter sowie auf der Internetseite des BSB
Chorleiterausbildung in Eigenregie mit Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Laienchorleiter
Bad Feilnbacher Chorwoche: Schulungen für verschiedene (derzeit 8) Chorgattungen
weitere Seminare für Chorsänger und Chorleiter außerhalb der Chorwoche
Chortage und andere überregionale Veranstaltungen
Schulungszentrum in Bad Feilnbach
BSB-Notenarchiv (Leihmaterial)
Ehrungen für aktive Sängerinnen und Sänger, für Vereine, für Chorleiter und Chorleiterinnen sowie für besonderes ehrenamtliches Engagement im Verein bzw. um das Chorwesen
Ehrung für Vereine anlässlich des 100-jährigen Jubiläums durch Zelterplakette
besondere Förderung der Jugend durch Beitragsfreiheit von Kinder- und Schulchören, musikalische Weiterbildung von Erzieherinnen, Carusos-Qualitätsmarke für musikalisch besonders aktive Kindergärten sowie Kinder-Jugendchortage
Weitergabe von staatlichen Fördermitteln zu: Notenanschaffungen, überregionalen Veranstaltungen, Jugendarbeit, Instrumentenanschaffung und Ensembleleiterförderung
keine GEMA-Gebühren für Konzerte/Konzertanmeldung über den Bayerischen Sängerbund